Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über die von der Firma Willy Löher e.K.
zur Verfügung gestellten Container.


Vertragsgegenstand: Der Vertrag betrifft die Containerbereitstellung zur Aufnahme von Abfällen, die
Miete des Containers durch den Auftraggeber für die vereinbarte Mietzeit und die Abfuhr der gefüllten Container.
Die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle obliegt der Firma Mini Container Juffernbruch GbR (Auftragnehmer), es
sei denn es sind andere Abladestellen ausdrücklich vereinbart.
 

Beladung: Im Rahmen der Beauftragung teilt der Auftraggeber Art, Menge und Umfang des zu
übernehmenden Abfalls mit.
Der Container darf nur bis zur Höhe des Randes und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes
beladen werden.

Für Kosten und Schäden die durch Überladung oder unsachgemäße Befüllung entstehen, haftet der
Auftraggeber.

Er ist für die ordnungsgemäße Deklaration des Abfalls allein verantwortlich und haftet für alle Nachteile, die dem
Unternehmen in Folge falscher Deklaration bzw. nicht rechtzeitiger Anzeige von Veränderung der Abfallbeschaffenheit
entstehen.


Verbotene Beladung: Materialien wie Fäkalien, Chemikalien, Giftstoffe, Öle, Fette, Batterien und
Farben dürfen nicht
in den Container gefüllt werden.
 

Vertragswidrige Beladung: Werden andere als bei der Bestellung vereinbarten Stoffe in den
Container eingefüllt, gelten die für diese Stoffe beim Auftragnehmer üblichen Preise als vereinbart.
 

Zufahrten und Aufstellplatz: Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, einen geeigneten Aufstellplatz
bereitzustellen,
die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen
der Eigentümer zu besorgen und dass die Zufahrtswege für die Auftragsdurchführung erforderlichen LKW befahrbar sind und
evtl. nötige behördliche Genehmigungen einzuholen. Unterlässt er dies so hat er sämtliche Ansprüche
dritter die sich hieraus ergeben zu übernehmen.

Für Schäden die durch das Gewicht unserer Spezialfahrzeuge oder durch
das Absenken der Fahrzeug- stützen entstehen,

sowie vom Container selbst verursachte Schäden am Aufstellplatz, die nicht durch
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden haftet der Auftraggeber.
 

Sicherung des Containers: Der Auftragnehmer stellt einen ordnungsgemäß gekennzeichneten
Container auf, aus-schließlich der Auftraggeber ist für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch
Beleuchtung oder Absperrung,
verantwortlich. Sämtliche Ansprüche dritter die sich aus einer Unterlassung ergeben übernimmt der
Auftraggeber.


Schadensersatz: Für Schäden am Container die in der Zeit von der Lieferung bis zur Abholung
entstehen, haftet der Auftraggeber.
 

Zeitliche Auftragsabwicklung: Vereinbarungen über bestimmte Zeiten für die Bereitstellung oder
Abholung des Containers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt wurden.

Dabei sind Abweichungen bis zu 3 Stunden als unwesentlich anzusehen. Der Auftragnehmer wird im Rahmen seiner
betrieblichen Möglichkeiten die

 

Bereitstellung und Abholung des Containers so termingerecht wie möglich durchführen.
Entgelte: Das vereinbarte Entgelt ist in Euro zu zahlen. Das Entgelt umfasst die Bereitstellung, die
Miete, die Abholung
des Containers, sowie die vereinbarten Entsorgungskosten. Für vergebliche An- und Abfahrten hat der
Auftraggeber,
soweit er dies zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 50% der Gestellungskosten(Bringen
u. Holen) zu zahlen.
Die Mietdauer beträgt 1 Woche. Beauftragt der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Zeit die Abholung
des Containers
fällt ab dem 1 Tag über die vereinbarte Mietzeit hinaus bis zur Rückgabe des Containers zusätzlich
eine Containermiete
von15,-€ pro Monat an. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist
zusätzlich zu erstatten.
 

Fälligkeit der Rechnung: Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort ohne Abzug zu zahlen.
Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens
30 Tage nach Zugang
der Rechnung ein ,sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte gegen fällige Forderungen des Auftragsnehmers steht
dem Auftraggeber
nur zu ,soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.


Änderungen, Ergänzungen, Gerichtsstand: Änderungen und Ergänzungen dieser
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich vereinbart sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sofern der Auftraggeber
Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Hauptsitz
des Auftragnehmers.
 

Gerichtsstand: Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

 

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